Eine Familie bestehend aus zwei Elternteilen und einem Kind hat mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 30.000 Euro Anspruch auf Grundsicherung. Jedoch stellen nicht alle Eltern aus verschiedenen Gründen einen Antrag, Stigmatisierungsgründe, Aufwand der Beantragung bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit. Diese Eltern sollten nicht noch mit zusätzlichen Elternbeiträgen belastet werden.
Kapitel: | 4. Bielefeld – eine Stadt für alle |
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Antragsteller*in: | Susann Purucker |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.06.2020, 11:56 |